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Die Dorferneuerung Langenlebarn gehört als selbstständiger Verein zur Niederösterreichischen Dorf- und Stadterneuerung.

 Der Verein Niederösterreichische Dorf- und Stadterneuerung – Verband für Landes-, Regional- und Gemeindeentwicklung ist ein gemeinnütziger, dezentral organisierter Verein. dessen Tätigkeit überparteilich und nicht auf Gewinn gerichtet ist. Neben der Interessensvertretung seiner Mitglieder, den Gemeinden und Städten in Niederösterreich, betreffend der Dorf- und Stadterneuerung, Gemeinde- und Regionalentwicklung, bietet der Verein Hilfe zur Selbsthilfe im Rahmen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Handelns. Die kulturellen Eigenarten und auch die Eigenständigkeit der Dörfer, Gemeinden, Städte und Regionen sowie die Eigenverantwortung der Bevölkerung stehen im Mittelpunkt der Förderung von Erneuerungs- und Entwicklungsprozessen. Mitglieder sind ausschließlich Gemeinden und Städte Niederösterreichs.

Der Verband gliedert sich in die drei Bereiche Dorferneuerung, Gemeinde21 und Stadterneuerung. Erstere kümmert sich um die Landgemeinden, dritte um die Stadtgemeinden, und zweiter um die Umsetzung der Anliegen der europaweiten Lokalen Agenda 21. Enge Zusammenarbeit besteht mit Landesregierung, und den Initiativen Wir tragen Niederösterreich und Netzwerk Nachbarschaft. Heute werden auch vermehrt EU-Projekte umgesetzt. Auf Landesebene steht der Verein unter direkter Obhut von Landeshauptmann Erwin Pröll.

Der Verein hat seinen Sitz in Hollabrunn und vier Viertel-Büros. Entstanden ist im Jahr 1984 mit vier Gemeinden als Testgemeinden. Im Jahr 1992 ist nach dem erfolgreichen Start auch die Stadterneuerung als Bestandteil der größten Bürgerinitiative wie sich der Verein heute selbst bezeichnet entstanden. Im Jahr 2010 wurden von 1341 Orten Dorferneuerungsaktivitäten umgesetzt.

Die Institution hat eine Sonderstellung in Österreich, Niederösterreich ist traditionell der Wegbereiter der Regionalentwicklung in Österreich, und die NÖ Dorf- und Stadterneuerung der einzige sogeartete Verband, in den anderen Ländern ist durchwegs die Landesregierung zuständig.